Eltern mit Wirkung

Eltern haben nicht nur das Recht, die Schule ihres Kindes mitzugestalten. Es kann auch Spaß machen, den Ort kennenzulernen, an dem ihr Kind lernt und viel Zeit mit anderen verbringt. Wer sich engagiert, bekommt wichtige Informationen, bringt eigene Ideen und wenn nötig auch Kritik ein.

Eltern haben verschiedene Möglichkeiten, sich in der Schule ihres Kindes einzubringen. In Absprache mit den Lehrerinnen und Lehrern können sie an Unterrichtsstunden teilnehmen und in einzelnen Unterrichtsbereichen mitarbeiten, zum Beispiel in Projekten, Lesestunden, Förderstunden und Arbeitsgemeinschaften. Wollen Eltern aktiv mitarbeiten, benötigen sie die Zustimmung der Klassenpflegschaft und der Schulleitung. Auch außerhalb des Unterrichts können sie die Schule unterstützen, zum Beispiel bei Schulveranstaltungen und Ganztagsangeboten.

(Das ABC der Elternmitwirkung (PDF-Datei), S. 4. Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen. 11/2018)

 

Gremien der Mitwirkung

Klassenpflegschaft

„Mindestens einmal im Schuljahr werden die Eltern zur Klassenpflegschaftssitzung eingeladen. Hier bekommen sie wichtige Informationen über Unterrichtsinhalte und Lernmittel sowie über alles, was die Klasse ihres Kindes betrifft. Für Eltern ist die Klassenpflegschaftssitzung eine gute Möglichkeit abzusprechen, in welchen Bereichen in der Schule sie sich engagieren können, zum Beispiel bei der Planung und Organisation von Klassenfahrten oder bei Klassen- und Schulfesten. Die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer nimmt an der Klassenpflegschaftssitzung teil. (…) Bei der ersten Sitzung der Klassenpflegschaft wählen die Eltern eine Vorsitzende/einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin / einen Stellvertreter. Beide nehmen über ihre Aufgaben in der Klassenpflegschaft hinaus mit beratender Stimme an der Klassenkonferenz teil. Die Vorsitzende oder der Vorsitzende vertritt die Interessen der Eltern in der Schulpflegschaft.“

(Das ABC der Elternmitwirkung. S. 6. Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen. 11/2018)

 

Was machen eigentlich Klassenpflegschaftsvorsitzende?

  • Sie berufen die Sitzungen der Klassenpflegschaft ein.

  • Sie legen die Tagesordnung der Sitzungen fest (in Absprache mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer). Weitere Themen zur Tagesordnung können von allen Eltern angemeldet werden.

  • Sie vertreten die Interessen der Eltern in der Schulpflegschaft.

  • Sie nehmen an der Klassenkonferenz mit beratender Stimme teil.

(Das ABC der Elternmitwirkung. S. 7. Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen. 11/2018)

 

Schulpflegschaft

„Alle Klassenpflegschaftsvorsitzenden nehmen an der Sitzung der Schulpflegschaft teil, die in der Regel einmal im Schuljahr tagt. Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen aller Eltern der Schule gegenüber der Schulleitung und den anderen Mitwirkungsgremien. Sie ist deshalb ein gutes Diskussionsforum, um unterschiedliche Auffassungen und Interessen der Eltern abzustimmen. Informationen der Schulleitung können hier über die Klassenpflegschaftsvorsitzenden an alle Eltern weitergegeben werden. Entscheidungen, die in der Schulkonferenz – dem obersten Mitwirkungsgremium der Schule zu treffen sind, werden hier zuvor besprochen und beraten. Die Schulpflegschaft kann auch eigene Anträge an die Schulkonferenz richten, über die dort abgestimmt wird.

Die Schulpflegschaft wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden, bis zu drei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter sowie die Elternvertretung für die Schulkonferenz. Die Vorsitzende oder der Vorsitzende der Schulpflegschaft ist mit der Wahl automatisch Mitglied der Schulkonferenz. Ähnlich wie bei der Klassenpflegschaft lädt die Schulpflegschaftsvorsitzende zu den Sitzungen der Schulpflegschaft ein und setzt die Tagesordnung fest.“

(Das ABC der Elternmitwirkung. S. 8f. Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen. 11/2018)

 

Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das höchste Gremium der Schule. Ihr gehören Elternvertreterinnen und -vertreter, Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler an. Die Schulkonferenz befasst sich mit allen grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Sie kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten. Vorschlägen der Schulleitung und des Schulträgers stimmt sie zu oder lehnt sie ab. Sie verabschiedet Grundsätze und Stellungnahmen.

 

Aufgaben und Themen der Schulkonferenz

Das Schulprogramm
Maßnahmen der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung

Abschluss von Vereinbarungen über die Kooperation von Schulen und die

Zusammenarbeit mit anderen Partnern

Festlegung der beweglichen Ferientage
Unterrichtsverteilung auf sechs Wochentage

Einrichtung außerunterrichtlicher Ganztags- und Betreuungsangebote sowie

die Rahmenplanung von Schulveranstaltungen außerhalb des Unterrichts

Organisation der Schuleingangsphase
Vorschlag der Schule zur Einrichtung des Gemeinsamen Lernens
Erprobung und Einführung neuer Unterrichtsformen

Einführung von Lernmitteln und Bestimmung der Lernmittel, die im

Rahmen des Eigenanteils zu beschaffen sind

Grundsätze für Umfang und Verteilung der Hausaufgaben und Klassenarbeiten

Grundsätze zum Umgang mit allgemeinen Erziehungsschwierigkeiten sowie

zum Abschluss von Bildungs- und Erziehungsvereinbarungen

Information und Beratung
Grundsätze für die Betätigung von Schülergruppen
Grundsätze über Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten in Zeugnissen
Wirtschaftliche Betätigung, Geldsammlungen und Sponsoring
Schulhaushalt
Wahl der Schulleiterin oder des Schulleiters
Ergänzende Verfahrens- und Wahlvorschriften
Einrichtung und Zusammensetzung von Fachkonferenzen oder Bestellung einer Vertrauensperson, Teilkonferenzen und des Vertrauensausschusses
Mitwirkung beim Schulträger
Erlass einer Schulordnung
Ausnahmen vom Alkoholverbot

Erhöhung der Zahl der Vertretungen der Eltern in Fachkonferenzen und

Bildungsgangkonferenzen

Empfehlungen zum Tragen einheitlicher Schulkleidung
Aufgaben und Themen der Schulkonferenz

 

(Das ABC der Elternmitwirkung. S. 10ff. Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen. 11/2018)

 

 

Das ABC der Elternmitwirkung (PDF-Datei)